Allgemeine Geschäftsbedingungen LogoExpert GmbH

§1 Geltungsbereich
1.1 Die LogoExpert GmbH hat ihren Sitz in Creußen, HRB Bayreuth 4736.

1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen LogoExpert und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LogoExpert nicht an, es sei denn, LogoExpert hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die Auftragsbestätigung  von LogoExpert, die dem Kunden als PDF per E-Mail zugestellt wird, in welcher der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Die Leistungen von LogoExpert werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Kunden erbracht. Eine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden. Die Lieferzeiten können je nach Auftragslage und Kundenreaktion variieren. LogoExpert behält sich vor, in Ausnahmesituationen Lieferzeiten in zumutbaren Rahmen zu überschreiten.

2.3 Eine Erstattung des Rechnungsbetrages im Rahmen der 110-%-Zufriedenheitsgarantie kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Entwürfe bzw. der Überarbeitung geltend gemacht werden. Meldet sich der Kunde im Rahmen des Gestaltungsprozesses nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übersendung der Entwürfe bei LogoExpert und reagiert er auf zweimaliges Nachfragen nicht, gelten die Entwürfe als abgenommen.

§3 Datenschutz
3.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person bzw. Firma gespeichert werden.

3.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LogoExpert die für ihn erstellten Arbeiten als Referenz publizieren kann.

3.3 Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§4 Preise
In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten.

§5 Zahlungen und Fälligkeiten
5.1 Der Anspruch von LogoExpert auf Zahlung des Preises entsteht, sobald der Kunde die Entwürfe für Logo bzw. Geschäftsausstattung bestätigt hat.

5.2 Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

5.3 Im gemeinsamen Interesse ist LogoExpert immer um eine zügige Umsetzung der Gestaltung bemüht. Meldet sich der Kunde im Rahmen des Gestaltungsprozesses nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übersendung der Entwürfe bei LogoExpert und reagiert er auf zweimaliges Nachfragen nicht, gelten die Entwürfe als abgenommen. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

5.4. Wurde im Rahmen einer vereinbarten Ratenzahlung eine Lastschrift nicht eingelöst, ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

§6 Urheberrecht
Sämtliche Entwürfe dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht verwendet werden. Nicht bezahlte Logos und Geschäftsausstattung dürfen vom Kunden nicht verwendet, verfremdet oder weiterverkauft werden. Das gleiche gilt auch für Teile des Logos sowie grafische Elemente.

§7 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung der Auftragssumme erhält der Kunde das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die erstellten Medien.

§8 Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung gegen LogoExpert oder dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.2 Die Haftung von LogoExpert ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts des Kunden begrenzt.

8.3 Im Falle, dass der Kunde ein eigenes Motiv an LogoExpert übermittelt oder sonstigen Einfluss auf das Design nimmt (grafische Veränderung oder Änderung von Text), versichert der Kunde LogoExpert gegenüber, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Des Weiteren versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Designs keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, LogoExpert von allen Forderungen und Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet LogoExpert alle in diesem Zusammenhang entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§10 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
10.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und LogoExpert ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz von LogoExpert in Creußen.

10.3 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen LogoExpert und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Creußen örtlich zuständige Gericht vereinbart.


Stand: 10. August 2011